Händedesinfektion verhindert Infektionen – unnötiges Händewaschen ist zu vermeiden
Mit einer klaren Position hat der Altpräsident der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene Prof. Dr. Axel Kramer den IWC 2010 am 25. November eröffnet.
Vor rund 800 Teilnehmern widersprach er provokativ der im Gesundheitswesen gängigen Meinung “Hände müssen erst gewaschen werden” und warb stattdessen für eine vermehrte Händedesinfektion. Diese könne die Häufigkeit “Health Care assoziierter Infektionen” signifikant senken, so Kramer. Zu häufiges Waschen sei hingegen kontraproduktiv, da es die Haut schädigt und sie damit anfällig für Krankheitserreger macht. “Die Hände zu waschen ist nur erforderlich bei Dienstbeginn, bei sichtbarer Verschmutzung und nach Toilettenbenutzung”, stellte er klar.
Auch zu den unterschiedlichen vorhandenen Mitteln zur Wunddesinfektion bezog Kramer deutlich Stellung: Jede akute Wunde sei so zu behandeln, dass sie ohne nachfolgende Wundinfektion “per primam” heile, die Herausforderung bei jeder chronischen Wunde bestehe hingegen darin, sie in eine heilende Wunde zu überführen. “Dabei darf grundsätzlich nichts in eine Wunde gegeben werden, was nicht auch ins Auge gegeben werden könnte”, forderte Prof. Kramer.
Der IWC-Initiator und Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Volker Großkopf stellte die neuen haftungsrechtlichen Risiken dar, die sich im modernen Wundmanagement ergeben können.
In einer direkten Reaktion hierauf wies auch Rechtsanwalt Stefan Knoch aus dem Vorstand des internationalen Versicherungsmaklers Assekuranz AG aus Luxembourg auf bestehende Lücken in der haftungsrechtlichen Absicherung hin. Viele Aufgaben in der Wundversorgung, z.B. Nekrosenentfernung oder Kompressionstherapie, würden von den Ausbildungsgesetzen in der Pflege nicht abgebildet.
“In einem Schadensfall kann dies zum Ergebnis führen, dass die ausgeübte Tätigkeit versicherungsrechtlich nicht unter den Haftpflichtschutz fällt”, warnte Knoch und sprach sich für spezialisierte Versicherungslösungen für das Wundmanagement aus. Entsprechend großes Interesse brachten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer derart zugeschnittenen Haftpflichtversicherung entgegen, die der im Gesundheitswesen breit verankerte Versicherer HDI-Gerling Firmen und Privat Versicherung AG im Umfeld des IWC vorstellte. Sie deckt die besonderen Risiken einer pflegerischen Wundversorgung umfassend ab und setzt auf Fehlerreduktion durch eine intensive Qualitätsentwicklung zur Steigerung der Patientensicherheit.
Der jährlich in den Kölner Sartory-Sälen veranstaltete IWC zählt zu den größten Fachkongressen rund um das Thema Wunde. Weitere inhaltliche Schwerpunkte wurden in diesem Jahr zu den Wechselwirkungen zwischen Ernährung und Wundbehandlung sowie zu Techniken des Débridements gesetzt.
Dieser Beitrag erschien erstmals in der Fachzeitschrift Rechtsdepesche.