Die Rechtsirrtümer in der Pflege im Umgang mit alten Menschen
Inhalt
Leider kein Einzelfall: Betreuungen werden oftmals zu spät eingeleitet. Gleichzeitig besteht bei Mitarbeitern in Gesundheitseinrichtungen Unsicherheit über die Reichweite der Befugnisse von Angehörigen oder Betreuern; sie ist kaum bekannt und wird häufig maßlos überschätzt. Die strengen Regeln zur Vorsorgevollmacht sind oft unbekannt. Hieraus resultieren beständig unwirksame Heim- und Behandlungsverträge und unzulässige Freiheitsberaubungen.
Andererseits sind Querelen mit Betreuern und Angehörigen oft überflüssig. Denn viele Pflege- und Verwaltungsentscheidungen können oder müssen (!) sogar – statt mit dem Betreuer – mit den Betreuten abgesprochen werden! Haftungsfälle bleiben meist (nur) deshalb aus, weil auch die Angehörigen noch fälschlich im Sinne des alten Vormundschaftsrechts denken.
Meist bringen Stürze aus dem Bett, das Weglaufen des Bewohners oder Prüfungen durch die Aufsichtsbehörden betreuungsrechtliche Fehler und daraus folgend eine Haftungsgefahr zutage.
Download “Broschüre Inhouse-Seminare” Broschuere-V5.pdf – 3495-mal heruntergeladen – 1,90 MBZielgruppe
Ärzte, Heimleitungen, Mitarbeiter im Sozialdienst, Pflegedienstleitungen, Pflegefachkräfte, Stationsleitungen, Wohnbereichsleitungen
Referent
Hubert Klein
Teilnehmerzahl
ca. 30 Personen
Dauer
Ein-Tages-Seminar von 10:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Grundgebühr
1.480,– € zzgl. MwSt