Inhalt

Lei­der kein Ein­zel­fall: Betreu­un­gen wer­den oft­mals zu spät ein­ge­lei­tet. Gleich­zei­tig besteht bei Mit­ar­bei­tern in Gesund­heits­ein­rich­tun­gen Unsi­cher­heit über die Reich­wei­te der Befug­nis­se von Ange­hö­ri­gen oder Betreu­ern; sie ist kaum bekannt und wird häu­fig maß­los über­schätzt. Die stren­gen Regeln zur Vor­sor­ge­voll­macht sind oft unbe­kannt. Hier­aus resul­tie­ren bestän­dig unwirk­sa­me Heim- und Behand­lungs­ver­trä­ge und unzu­läs­si­ge Freiheitsberaubungen.

Ande­rer­seits sind Que­re­len mit Betreu­ern und Ange­hö­ri­gen oft über­flüs­sig. Denn vie­le Pfle­ge- und Ver­wal­tungs­ent­schei­dun­gen kön­nen oder müs­sen (!) sogar – statt mit dem Betreu­er – mit den Betreu­ten abge­spro­chen wer­den! Haf­tungs­fäl­le blei­ben meist (nur) des­halb aus, weil auch die Angehörigen noch fälsch­lich im Sin­ne des alten Vor­mund­schafts­rechts denken.

Meist brin­gen Stür­ze aus dem Bett, das Weg­lau­fen des Bewoh­ners oder Prü­fun­gen durch die Auf­sichts­be­hör­den betreu­ungs­recht­li­che Feh­ler und dar­aus fol­gend eine Haf­tungs­ge­fahr zutage.

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Zielgruppe

Ärzte, Heimleitungen, Mitarbeiter im Sozialdienst, Pflegedienstleitungen, Pflegefachkräfte, Stationsleitungen, Wohnbereichsleitungen

Referent

Hubert Klein

Teilnehmerzahl

ca. 30 Personen

Dauer

Ein-Tages-Seminar von 10:00 Uhr bis 16:30 Uhr

Grundgebühr

1.480,– € zzgl. MwSt