Dokumentation und Dekubitus
Inhalt
Primär gilt, dass die medizinische und pflegerische Dokumentation der Qualitäts- und Therapiesicherung gewidmet ist. Gleichzeitig gilt sie aber auch als Beleg für durchgeführte Tätigkeiten und somit auch als mögliche Absicherung in Rechtsstreitigkeiten.
Auch die Dekubitusprophylaxe muss dokumentiert werden. Doch wie soll diese konkret aussehen? Und reicht in der eigenen Einrichtung Art und Umfang der Dokumentation aus oder wird nicht schon zu viel dokumentiert? Diese Fragen stehen vor dem Hintergrund der Prüfungen durch die Behörden, wie z.B. dem MDK und natürlich auch vor einer Absicherung in rechtlichen Streitigkeiten, bei denen es um hohe materielle und immaterielle Schadenersatzzahlungen gehen kann.
In diesem Seminar soll geklärt werden, wie eine rechtssichere Dokumentation von Dekubitusprophylaxe aussehen kann. Ebenfalls werden interessante Urteile gemeinsam analysiert und diskutiert. Die Teilnehmenden sollen lernen, mögliche Überdokumentationen, die durch Verunsicherungen und Angst vor rechtlichen Streitigkeiten durchgeführt werden, zu vermeiden.
Download “Broschüre Inhouse-Seminare” Broschuere-V5.pdf – 3469-mal heruntergeladen – 1,90 MBZielgruppe
Lehrbeauftragte, Pflegedienstleitungen, Pflegefachkräfte, Qualitätsbeauftragte, Stationsleitungen, Wohnbereichsleitungen
Referent
Jan Frantzen
Teilnehmerzahl
ca. 30 Personen
Dauer
Ein-Tages-Seminar von 10:00 bis 16:30 Uhr
Grundgebühr
1.480,– € zzgl. MwSt